Honorar

Allgemeine Information:

Die Entlohnung für sämtliche Anwaltleistungen wird in der Regel nach den festgesetzten Tarifen des Rechtsanwaltsgesetzes (RATG) und der Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) berechnet.

Die konkrete Höhe eines Anwaltshonorars hängt von vielen Faktoren ab wie z.B. die Höhe des Streitwertes, der Länge eines Verfahrens, des tatsächlichen Aufwandes und auch nicht unwesentlich vom Verhalten der Gegenseite ab. Daher ist es nahezu unmöglich zu Beginn einer Beratung ein Anwalthonorar für sämtliche benötigten Tätigkeiten mit Sicherheit vorauszusagen.

Aus diesem Grund biete ich Ihnen zu Ihrer allgemeinen Information eine erste kurze persönliche Rechtsauskunft im Ausmaß von einer halben Stunde kostenlos an.

Weiters biete ich Ihnen z.B. bei der Errichtung von Verträgen, Testamenten etc. gerne die Möglichkeit der Vereinbarung eines fixen Pauschalhonorars an, damit die Kosten schon im Vorhinein für Sie kalkulierbar sind.

Lässt sich hingegen der Umfang der Leistungen nur schwer vorhersagen, bietet sich zu Ihrer Absicherung auch die Möglichkeit von regelmäßigen Zwischenabrechnungen an.

Rechtschutzversicherung:

Sicher eine gute Investition für den Fall der Fälle ist eine Rechtsschutzversicherung!
Falls Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, übernehme ich für Sie die gesamte Korrespondenz und Abwicklung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung, schildere dieser den Sachverhalt bzw. den jeweiligen Verfahrensstand und suche auf direktem Weg für Sie um Kostendeckung für Ihr konkretes Rechtsproblem an.

Bitte beachten Sie, dass es Ihnen freisteht, durch welchen Anwalt Sie sich im Einzelfall vertreten lassen. Die in Österreich geltende freie Anwaltswahl darf durch Ihre Rechtsschutzversicherung nicht eingeschränkt werden.


Weitere Informationen können Sie der Homepage des Österreichischen Rechtsanwaltkammertages unter www.rechtsanwaelte.at entnehmen.